Ausblick auf die 3. Handelsperiode (2013-2020)

Ab der 3. Handelsperiode (2013-2020) sind folgende relevante Veränderungen im EU-ETS geplant [2009/29/EG; BMU11]:

  • Es ist eine EU-weite Harmonisierung der Zuteilungsregeln (Kombination von kostenloser Zuteilung und Auktion) vorgesehen, die sich bisher national unterschieden haben.
  • Bei den meisten Anlagen wird das Benchmarking auf Basis von anspruchsvollen Richtwerten angewendet werden.
  • Im Energiesektor, insbesondere in der Stromerzeugung, wird die vollständige Versteigerung der Zertifikate zur Regel werden.
  • Das systemweit verfügbare Zertifikatevolumen soll linear um 1,74 Prozent1 pro Jahr verringert werden, um bis 2020 einen Emissionsrückgang von mindestens 20 Prozent gegenüber 1990 zu erzielen.

Der internationale Seeverkehr soll im Laufe der 3. Handelsperiode integriert werden, falls bis zum 31.12.2011 kein internationales Abkommen der EU über Reduktionsziele geschlossen wird [2009/29/EG]. Als Starttermin wird in der Emissionshandelsrichtlinie bereits 2013 avisiert, in einer Untersuchung des DIW wird jedoch erst mit 2015 gerechnet [Kul10, S. 190].

1) bezogen auf die jeweiligen Zuteilungsmengen der Länder gemäß NAP (2008-2012)

 

[2009/29/EG] Richtlinie 2009/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG zwecks Verbesserung und Ausweitung des Gemeinschaftssystems für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten 
[BMU11] Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit: Bundeskabinett beschließt Neuregelung des Emissionshandels. EU-Emissionshandels-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt. Pressemitteilung vom 16.2.2011, veröffentlicht unter www.CO2-Handel.de 
[Kul10]  Kulessa, M. E.; Oschinski, M.; Seum, S.: Internationaler Seeverkehr und Klimaschutz. In: Vierteljahreshefte zur Wirtschaftsforschung. DIW, Berlin, 2010, Jg. 79, Heft 2, S. 179-193 

Letzte Änderung: 05.08.2011 - Ansprechpartner: Webmaster